Wer kann bei uns einkaufen?
Im Familien-Markt einkaufen können alle Inhaber eines Frankfurt-Passes, ALG II-Bescheides (Ffm) oder entsprechenden Berechtigungsscheines. Außerdem Studentinnen und Studenten mit gültigem Studentenausweis (Ffm).
Den Frankfurt-Pass erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialrathaus, Berechtigungsscheine geben kirchliche und soziale Beratungsstellen aus.
Besuchen Sie uns ...
… und unser Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.